Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 701052 oder per E-Mail an ordination@kjp-drstadler.at möglich. Bitte geben Sie Name und Geburtsdatum des Kindes beziehungsweise Jugendlichen, eine Rückrufnummer und kurz den Anlass an.
Da es sich um eine Terminordination handelt, bitten wir um eine Absage bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ausschließlich per E-Mail an praxis@kjp-drstadler.at. Aufgrund der begrenzten Ressourcen in unserem Bereich ersuchen wir Sie dringend, darauf Rücksicht zu nehmen.
Terminbestätigung: Ein Termin gilt erst als verbindlich bestätigt, wenn die Ausfallhonorar-Vereinbarung (siehe Downloads) unterschrieben retourniert wurde (Scan oder Foto per E-Mail genügt), spätestens 72 Stunden vor dem Termin.
Ausfallhonorar: Nicht oder verspätet abgesagte Termine werden verrechnet mit 150 Euro für den Erstkontakt (Erstgespräch beziehungsweise Erstuntersuchung) und 100 Euro für Folgetermine. Das Ausfallhonorar wird von der Krankenkasse nicht erstattet.
Erstkontakt: Wird der Erstkontakt ohne Absage nicht wahrgenommen und langt auch binnen 48 Stunden keine Begründung ein, wird das Ausfallhonorar verrechnet und es wird kein weiterer Termin vereinbart.
Da es sich um eine Terminordination handelt, bitte ich Sie, pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen. So kann ein geregelter Ablauf bestmöglich eingehalten werden.
Trotz sorgfältiger Planung kann es gelegentlich zu Wartezeiten kommen. Einzelne Termine lassen sich nicht immer genau abschätzen, da manche Anliegen oder Behandlungen mehr Zeit benötigen. In solchen Fällen nehme ich mir die notwendige Zeit, um ausreichend auf meine Patientinnen und Patienten eingehen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir verrechnen mit allen Kassen (e-card)
LKUF, KFL: Versicherte dieser Kassen bekommen eine Rechnung und können diese wie gewohnt bei Ihrer Kasse einreichen.
Rezepte können per E-Mail an ordination@kjp-drstadler.at angefordert werden. Bitte geben Sie den Namen der Patientin beziehungsweise des Patienten und die Medikation an.
Wir speichern das Rezept gerne auf die e-card. Voraussetzung ist, dass die e-card einmal im Quartal in der Ordination gesteckt wurde.